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Was steht mir ab Pflegegrad 1bis 5 zu ?
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Höhe der Leistungen und die Anspruchsvoraussetzungen je nach Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen variieren können.
Entlastungsbudgets ab 01.07.2025
Durch das neue Gesetz werden die bislang getrennten Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst.
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich.
Kurzzeitpflege: Kann genutzt werden, wenn der Entlastungsbetrag nicht ausreicht.
Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für Hilfsmittel.
Zusätzliche Leistungen: Haushaltshilfe, Pflegeberatung, Pflegekurse.
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegesachleistungen: 796 Euro monatlich
Pflegegeld: 347 Euro monatlich.
Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro jährlich.
Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro jährlich.

Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegesachleistungen: 1.497 Euro monatlich.
Pflegegeld: 599 Euro monatlich.
Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro jährlich.
Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro jährlich.
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegesachleistungen: 1.859 Euro monatlich.
Pflegegeld: 800 Euro monatlich.
Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro jährlich.
Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro jährlich.
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen.
Pflegesachleistungen: 2.299 Euro monatlich.
Pflegegeld: 990 Euro monatlich.
Kurzzeitpflege: Bis zu 1.854 Euro jährlich.
Verhinderungspflege: Bis zu 1.685 Euro jährlich.
Zusätzliche Leistungen: Intensive Pflege und Betreuung.