Beratungseinsatz

Ein Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist eine regelmäßige Beratung für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Sie soll die Pflegequalität sichern und die pflegenden Angehörigen unterstützen. 

Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen? 

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die nur Pflegegeld beziehen
  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die eine Beratung wünschen

Wie oft findet der Beratungseinsatz statt? Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich. 

Was beinhaltet der Beratungseinsatz? 

  • Pflegefachkräfte oder andere zertifizierte Pflegeberater geben Tipps und Ratschläge
  • Sie überprüfen, ob die Pflege sichergestellt ist
  • Sie geben Tipps zur Verbesserung der Pflegesituation

Wer übernimmt die Kosten?

  • Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die verpflichtenden Beratungseinsätze 
  • Die Beratungseinsätze sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos 
  • ausgenommen sind Privatversicherte diese müssen meist in Vorkasse gehen

Wie lange dauert der Beratungseinsatz? 

  • Die Dauer der Beratung beträgt in der Regel 25 bis 45 Minuten

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